Erläuterungen zum Bestand "Oberkonsistorium" (1809/18-1920)
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Geschichtlicher Überblick (nach Matthias Simon, Historischer Atlas von Bayern. Die Evangelische Kirche, München 1960, Seite: 451-452)
Generalkonsistorium
Als „Generalkonsistorium für die Gesamtgemeinde der im Reiche öffentlich rezipierten protestantischen Konfessionen“ war die am 8. September 1808 beim Ministerium des Innern gegründete „Sektion für kirchliche Gegenstände“ tätig. Ihr gehörten außer dem juristischen Vorstand, der katholisch war, neben einem (bald noch einem zweiten) katholischen Oberkirchenrat zwei (bald drei) evangelische geistliche Oberkirchenräte und ein evangelischer weltlicher Oberkirchenrat an. Diesem Generalkonsistorium wurden mit ihrer Errichtung am 17. März 1809 die Generaldekanate Ansbach, Augsburg, Bamberg, München, Nürnberg und Ulm unterstellt. Ihre Bereiche wurden 1810 auf die vier Generaldekanate Ansbach, Bayreuth, München und Regensburg verteilt. Dazu kam 1814 das Konsistorium Würzburg. 1815 wurde das Generaldekanat München aufgelöst und zu Regensburg geschlagen. 1817 wurden alle diese Behörden in die Generaldekanate Ansbach und Bayreuth und das exemte Dekanat München zusammengefasst. Durch den Kabinettsbefehl vom 15. April 1817 wurde unter stillschweigender Aufhebung der „Sektion für kirchliche Gegenstände“ beim Ministerium des Innern ein Generalkonsistorium aus drei geistlichen Oberkonsistorialräten und einem (protestantischen) Ministerialrat unter Vorsitz des Generaldirektors gebildet. Zum 31. Dezember 1818 wurde auch dieses Generalkonsistorium aufgehoben und seine Aufgabe dem neugebildeten Oberkonsistorium übertragen.
Oberkonsistorium Das bayerische Oberkonsistorium übernahm am 1. Januar 1819 die Aufgabe des bisherigen Generalkonsistoriums. Es bestand nur aus evangelischen Mitgliedern – einem Präsidenten, vier geistlichen Oberkonsistorialräten (darunter einem reformierten) und einem weltlichen Oberkonsistorialrat. Unterstellt waren ihm die Konsistorien Ansbach, Bayreuth und Speyer, sowie das Dekanat München und – bis 1848 bzw. 1851 – auch die dann aufgehobenen Mediatkonsistorien Thurnau und Kreuzwertheim. Im Jahre 1848 schied das Konsistorium Speyer aus der Zuständigkeit des Oberkonsistoriums und damit der reformierte Rat aus diesem aus. Am 28. Januar 1920 wurde das Oberkonsistorium als staatliche Behörde aufgelöst. Als Rechtsnachfolger übernahm der durch die Verfassung vom 10. September 1920 geschaffene Landeskirchenrat am 1. Januar 1921 die Amtsgeschäfte.
Zur Bildung des Bestandes Abgabe der Akten Mit der Überführung der Akten des Oberkonsistoriums in das LAELKB nach Nürnberg wurde bereits vor dem Zweiten Weltkrieg begonnen. 1936 wurden lediglich Prüfungsakten von namhaften Theologen abgegeben. Diesen folgten 1937 die übrigen theologischen Prüfungsakten (Aufnahmeprüfungen 1840-1880 und Anstellungsprüfungen 1857-1885). Diese sind in einem eigenen Findbuch verzeichnet. Der größte Teil der Akten wurde aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg, nämlich 1949, nach Nürnberg verbracht. Dem folgten 1950, 1951 und 1952 weitere Abgaben größerer Bestände (vor allem Generalsynoden sowie Akten über München und Oberbayern), während 1962 noch eine kleinere Nachlieferung eintraf.
Gliederung des Bestandes Der Bestand Oberkonsistorium gliedert sich in die allgemeinen, die „Generalakten“, und die die Pfarreien betreffenden „Spezialakten“. Zu den „Generalakten“ (Nr. 1-3550) gehören die Geheimen Ratsakten des bayerischen Innenministeriums (bis 1819) und die eigentlichen Oberkonsistorialakten, die seit der Gründung des Oberkonsistoriums 1819 geführt wurden. Die „Spezialakten“ (Nr. 3701-5264) beziehen sich jeweils auf eine bestimmte Pfarrei. Sie betreffen zwar vor allem Umfang, Besetzung und Fatierung (Festlegung der Einkünfte) der jeweiligen Pfarrstelle, können aber auch Vorgänge jeglicher Art (bis hin zu Baulastfragen) enthalten, bei neueren (d.h. nach 1800) gegründeten Pfarreien auch Schriftgut über deren Entstehung. Der Vermerk „alte Nr.“ bezieht sich auf das frühere, vom LAELKB um 1950 angefertigte Repertorium Nr. 53d des Oberkonsistoriums, das auch Ergänzungen und Anmerkungen bis in die jüngste Zeit enthält. Dieses Verzeichnis ist im vorliegenden Findbuch unter der neuen Nr. 2018 aufgeführt.
Abgrenzungen Oberkonsistorium – Landeskirchenrat Diejenigen Akten des Oberkonsistoriums, die über das Jahr 1920 hinausreichen, wurden dem Bestand „Landeskirchenrat“ zugeordnet, weil sie von diesem weitergeführt wurden. Stichtag ist der 31. Dezember 1920, da am 1. Januar 1921 der neugegründete Landeskirchenrat die Amtsgeschäfte des vormaligen Oberkonsistoriums übernahm. Es beginnen nämlich viele Akten des Landeskirchenrates schon 1920; bei anderen Akten reichte der Bestand „Oberkonsistorium“ weit in die 1920er Jahre hinein. Einige Akten über die Ausarbeitung der neuen Kirchenverfassung wurden beim Bestand „Oberkonsistorium“ belassen, während die Akten der 3. ordentlichen Steuersynode 1917 dem Bestand „Landeskirchenrat“ zugeordnet wurden, da diese zum Teil weit in die 1920er Jahre hineinreichen. Welche Akten des Oberkonsistoriums tatsächlich dem Bestand „Landeskirchenrat“ zugeordnet wurden, ist der Konkordanztabelle zu entnehmen. Soweit noch erkennbar, werden die alten Signaturen aus dem Bestand des Oberkonsistoriums auch im in Bearbeitung befindlichen Findbuch für den Bestand „Landeskirchenrat“ angegeben.
Personalakten Die Personalakten über Mitglieder des Oberkonsistoriums sowie der Konsistorien Ansbach und Bayreuth, aber auch über einige Pfarrer wurden dem Bestand „Personalakten“ zugeordnet. Auch hier wird auf die Konkordanztabelle verwiesen.
Aktenabgabe an das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der PfalzBereits in den Jahren 1966 und 1967 wurde eine Reihe von Akten, die sich ausschließlich oder überwiegend auf Vorgänge in der Pfalz beziehen oder Material über Pfälzer Personen enthalten, an das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz in Speyer abgegeben. Bei der Neuverzeichnung 1993 folgten einige weitere Akten nach denselben Kriterien.
Spezialakten über die Dekanate Die meisten der beim Oberkonsistorium angelegten Akten über die einzelnen Dekanate der Landeskirche (Besetzung, Geschäftsführung usw.) sind nach 1920 – ihres geringen Umfangs wegen – vom Landeskirchenrat weitergeführt worden. Sie wurden deshalb 1949ff. auch nicht an das LAELKB abgegeben. Sie sind jetzt im Bestand „Landeskirchenrat: Pfarrstellenakten“ (Findbuch Nr. 25a) zu finden. Die wenigen bei den Abgaben des Bestandes Oberkonsistorium in das LAELKB gelangten Akten sind unter XIII (Neue Nr. 2139ff.) verzeichnet. Auf sie ist in der Reihe der Spezialakten als auch im Ortsregister verwiesen.
Orts- und PersonenregisterIm Konkordanzband befindet sich auch ein Orts- und ein Personenregister. Bei Orten, die im Ortsregister des in regelmäßigen Abständen erschienenen Personalstands der Evang.-Luth. Kirche in Bayern standen, wurde auf eine nähere Bestimmung (z.B. Landkreisangaben) im Allgemeinen verzichtet. In das Personenregister wurden nur solche Personen aufgenommen, die für die kirchengeschichtliche Forschung von Belang sind. Verfasser von eingehefteten Schriften wurden im Allgemeinen nicht erfasst.
Inhalt und Gliederung des Bestandes
Sie können sich die systematische Inhaltsübersicht des Findbuches sowie das Findbuch selbst anschauen oder herunterladen. Daneben stehen ein Orts- und ein Personenindex zur Verfügung:
· Findbuch
Johannes Metzger, Oktober 1993 (aktualisiert 6. August 2014, DS)