Archivbenutzungsverordnung
Die Benutzung der Archive in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern richtet sich nach der Verordnung über die Benutzung kirchlichen Archivgutes und die Erhebung von Gebühren und Auslagen durch kirchliche Archive (Archivbenutzungs- und Gebührenverordnung, ArchBGV) vom 17. Februar 2004, die hier als PDF-Text heruntergeladen werden kann.
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