Im Jahr 1925 brachten das Reichsgesundheitsamt und das Reichsarbeitsministerium Richtlinien zur Eindämmung der Tuberkulose unter dem religiösen Krankenpflegepersonal heraus. Hier wurde unter anderem festgelegt, dass das Krankenpflegepersonal mindestens 7 Stunden Nachtruhe, eine Pause von 1 – 2 Stunden und einen Erholungsurlaub von mindestens 3 Wochen erhalten soll sowie eine eiweiß- und fettreiche Nahrung.
Plakat vom Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose
Signatur: LKR 0.2.0003 - 78 23.1.2019