Benutzung der Archivbestände

Was man vor dem Besuch des LAELKB beachten sollte:

  • Einschlägige Fachliteratur sollte möglichst vor dem Archivbesuch durchgearbeitet werden
  • Bestimmtes Archivgut wird u.U. nicht vorgelegt, wenn Persönlichkeits- und Datenschutzbestimmungen, gesetzliche Schutzfristen oder der Erhaltungszustand eines Archivales dies unmöglich machen
  • Archivalien sind ein nur einmal vorhandenes Kulturgut, mit dem äußerst sorgfältig umgegangen werden muss
  • Bereits digitalisierte Archivalien werden aus konservatorischen Gründen nicht im Original vorgelegt

Lesesaal und Benutzungsbedingungen 

Archivalien dürfen nur im Lesesaal eingesehen werden. Die Benutzung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse, insbesondere ein kirchliches, wissenschaftliches, rechtliches, familien- oder heimatgeschichtliches, geltend gemacht wird. Vor dem Besuch ist dementsprechend für jedes eigene Forschungsthema ein Benutzungsantrag auszufüllen, der bei gleichbleibendem Thema einmal pro Jahr verlängert werden muss. Sie können den Benutzungsantrag gerne bereits zu Hause ausfüllen. Bitte bringen Sie das unterschriebene Original dann bei Ihrem ersten Besuch im Jahr mit.

Bei persönlicher Benutzung des Archivs für private Zwecke (z.B. Familienforschung) fallen Pauschalgebühren an. Diese betragen 10 – zehn – Euro pro Tag.

 

  • Ist eine Anmeldung erforderlich?

Eine Anmeldung für die Benutzung ist zwar nicht erforderlich, dennoch erleichtert es uns die Vorbereitung auf Ihren Besuch und verhindert für Sie unnötige Wartezeiten. Sie können auf diesem Weg bereits vorab Archivalien oder Bücher bestellen, die wir daraufhin zu ihrem gewünschten Besuchstermin für Sie bereitstellen. Schreiben Sie hierfür einfach an: archiv@elkb.de

 

  • Sie wissen noch nicht, welche Archivalien Sie einsehen möchten?

Teilen Sie uns gerne vorab Ihr Forschungsthema bzw. Anliegen mit, sodass wir die entsprechenden Findmittel, wie Repertorien oder Karteien für Sie bereitlegen können. Diese werden nach Wunsch vorgelegt, sofern sie nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen gesperrt sind. Ansonsten teilen Sie dem Lesesaalpersonal einfach bei Ihrem Besuch mit, welche Findmittel Sie sich ansehen möchten. Wir helfen und beraten Sie gerne bei der Suche und Bestellung von Archivalien. Übersichten zu den Bestandsgruppen "Pfarrarchive" und "Kirchenbücher" sowie "Nachlässe" finden Sie hier.

 

  • Sind Vorkenntnisse erforderlich?

Das Studium und die Auswertung sind allein Sache der Forscher/-innen, die sich die nötigen Spezialkenntnisse, z.B. auch zum Lesen älterer Schriften, selbst aneignen müssen. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind ebenso unerlässlich. 

Das Landeskirchliche Archiv veranstaltet regelmäßig Kurse zum Lesen der alten deutschen Schrift. Die Termine finden Sie unter Aktuelles.

 

  • Darf im Lesesaal fotografiert werden?

Gerne dürfen Sie für private Zwecke selbst Fotografien aus unseren Archivalien, wie Akten oder Kirchenbüchern erstellen - ganz egal, ob Sie dies mit Ihrem Smartphone oder einer Kamera tun. Wir bitten Sie allerdings, ein entsprechendes Formular auszufüllen, das Sie vom Lesesaalpersonal erhalten.


Reproduktionen

Auf besonderen Antrag hin können aus Archivalien und Büchern hochauflösende Digitalkopien gegen Gebühr angefertigt werden. Spezielle Foto- und Verfilmungsaufträge werden nicht im Hause erledigt, sondern können ggf. an entsprechende Fachfirmen weitergegeben werden. Einfache Papierkopien aus Büchern ab 1901 können die Benutzer und Benutzerinnen an einem Kopierer selbst anfertigen. Archivalien dürfen hingegen nicht kopiert werden.
Informationen über die Kosten von Reproduktionen finden Sie hier.


Rechtsgrundlagen für Archivbesucher

Archivalien, die vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen wurden, stehen grundsätzlich der Benutzung offen. Bei personenbezogenen Unterlagen, wie z.B. Personalakten und Kirchenbüchern, greift eine Schutzfrist von zehn Jahren nach Tod der Person oder, wenn das Todesdatum unbekannt ist, von 100 Jahren nach Geburt. Bitte beachten Sie auch, dass bereits digitalisierte Archivalien aus konservatorischen Gründen nicht im Original vorgelegt werden.


Gebührenhinweise


Staatsarchiv Nürnberg

Aufgrund von Sanierungsarbeiten sind seit 2020 insbesondere die Altbestände vor 1800 des Staatsarchivs Nürnberg in das LAELKB ausgelagert. Bitte beachten Sie, dass das LAELKB jedoch nicht für die Benutzung zuständig ist und dass wir keine archivischen Anfragen des Staatsarchivs bearbeiten können. 
Für Fragen und Bestellungen wenden Sie sich daher bitte an das Staatsarchiv Nürnberg oder schreiben Sie eine E-Mail an poststelle@stanu.bayern.de
 


Bildrechte Titelbild: LAELKB, Foto: Celine Dürr

Signatur: LAELKB, BS 9.7.0002 - 10.007