Benutzung

Benutzung der Archivbestände

Was man vor dem Besuch des LAELKB beachten sollte:   

·  Einschlägige Fachliteratur sollte möglichst vor dem Archivbesuch durchgearbeitet werden.   
·  Bestimmtes Archivgut wird u.U. nicht vorgelegt, wenn Persönlichkeits- und Datenschutzbestimmungen, gesetzliche Schutzfristen oder der Erhaltungszustand eines Archivales dies unmöglich machen.
·  Archivalien sind ein nur einmal vorhandenes Kulturgut, mit dem äußerst sorgfältig umgegangen werden muss. 

Lesesaal
Bildrechte LAELKB

·  Das Archivpersonal führt die Besucherin oder den Besucher in die Archivarbeit ein und berät bei der Suche und Bestellung von Archivalien. Das Studium und die Auswertung sind jedoch allein Sache der Forscher/innen, die sich die nötigen Spezialkenntnisse, z.B. auch zum Lesen älterer Schriften,
selbst aneignen müssen. In besonders schwierigen Fällen kann ausnahmsweise eine Lesehilfe
gegeben werden. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind unerlässlich. 
Das Landeskirchliche Archiv veranstaltet regelmäßig Kurse zum Lesen der alten deutschen Schrift. Die Termine finden Sie unter Aktuelles.

Benutzungsbedingungen:   

Archivalien, die vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen wurden, stehen grundsätzlich der Benutzung offen. Sonderregelungen gelten für bestimmte Archivaliengruppen (Personalakten, Pfarrbeschreibungen, Kirchenbücher u.a.) und/oder in begründeten Ausnahmefällen. Die Benutzung ist zu beantragen (Antragsformular beim Besuch). Sie ist grundsätzlich möglich, wenn ein berechtigtes Interesse, insbesondere ein kirchliches, wissenschaftliches, rechtliches, familien- oder heimatgeschichtliches, geltend gemacht wird. Anzugeben ist ein bestimmtes, eingrenzbares Forschungsthema. Die entsprechenden Findmittel (Repertorien, Karteien) werden vorgelegt, sofern sie nicht im Einzelfalle gesperrt sind. Archivalien dürfen nur im Lesesaal des Archivs eingesehen werden. Digitalisierte Archivalien werden grundsätzlich nicht im Original vorgelegt. Im Lesesaal steht eine umfangreiche Präsenzbibliothek zur Verfügung. Aus der Magazinbibliothek können Bücher ab Erscheinungsjahr 1901 für bis zu sechs Wochen Dauer ausgeliehen werden. Auf Antrag ist eine nochmalige sechswöchige Verlängerung möglich.  

Reproduktionen: Auf besonderen Antrag hin können aus Archivalien und Büchern Digitalkopien mit dem Buchscanner gegen Gebühr angefertigt werden. Spezielle Foto- und Verfilmungsaufträge werden nicht mehr im Hause erledigt, sondern an entsprechende Fachfirmen weitergegeben. Einfache Papierkopien aus Büchern ab 1901 können die Benutzer und Benutzerinnen zu einem geringeren Preis auf einem hauseigenen Kopierer selber anfertigen.   

Rechtsgrundlage: Für alle Archive innerhalb der bayerischen Landeskirche gelten das Archivgesetz vom 10. April 2000 (in Kraft seit dem 1. Mai 2000) und die Verordnung über die Benutzung kirchlichen Archivgutes und Erhebung von Gebühren und Auslagen durch kirchliche Archive vom 17. Februar 2004. Zur Benutzungs- und Gebührenordnung ergeht eine besondere Gebührentafel, die ebenfalls in allen Archiven (auch z.B. in Pfarrämtern, die Archive verwalten) der bayerischen Landeskirche anzuwenden ist.      
Aktualisiert am 2.Februar 2018 (KE)