Im LAELKB werden zurzeit (Stand August 2025) Kirchenbücher oder Digitalisate aus etwa 1100 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden verwahrt. Eine aktuelle Übersicht über alle im Landeskirchlichen Archiv deponierten, sowie alle digital erschlossenen Kirchenbücher finden Sie hier:
Benutzung der Kirchenbücher im LAELKB
Aus konservatorischen Gründen können die Kirchenbücher nicht im Original vorgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, Digitalisate der Kirchenbücher an unseren Benutzerrechnern im Lesesaal einzusehen. Eine Ausleihe der Originale oder der Digitalisate ist nicht möglich.
Außerdem liegen für zahlreiche Kirchenbuchbestände Register in Karteikartenform - sogenannte Verkartungen - vor, die nach Vorbestellung benutzt werden können.
Rechtliche Lage
Kirchenbücher unterliegen sehr langen Aufbewahrungsfristen. Diese betragen:
- Taufbücher: 110 Jahre
- Trauregister, Ein- und Austritts-, Konfirmations- und Abendmahlsbücher: 80 Jahre
- Beerdigungsbücher, Totgeborene Kinder: 30 Jahre
Diese Fristen werden gerechnet ab dem letzten Eintrag des Buches, für schriftliche Auskünfte ab dem jeweiligen Datum.
Eine Beauskunftung seitens des Landeskirchlichen Archivs ist daher erst nach Ablauf der Fristen und der anschließenden Übernahme der Bände möglich.
Online-Recherche im digitalen Kirchenbuchportal Archion
Am 20. März 2015 haben die EKD und die evangelischen Landeskirchen das virtuelle Kirchenbuchportal Archion ins Leben gerufen.
Das LAELKB stellte dafür sukzessive die Digitalisate von knapp 1000 Kirchenbuchbeständen zur Verfügung.
Im Rahmen eines Großprojekts digitalisiert das LAELKB bis 2030 alle verbliebenen Kirchenbuchbestände aus ganz Bayern. Neue Digitalisate werden in der Regel monatlich an Archion übermittelt und dort zeitnah eingestellt.
Sonderfall Coburg
Im 19. Jahrhundert gehörte der Raum um Coburg noch nicht zu Bayern, daher sind die dortigen evangelischen Orte nicht in den oben genannten Statistiken der Kirchenbücher enthalten. Ein entsprechendes Ortsverzeichnis finden Sie hier:
Benutzung der Kirchenbücher in den Pfarrämtern
Das LAELKB hat im Folgenden eine Handreichung für die Pfarrämter erstellt, die rechtliche Hinweise zur Benutzung der Kirchenbücher in den Pfarrämtern beinhaltet:
Bildrechte Titelbild: LAELKB, Foto: Celine Brantl