Frauen als "Pfarrer" - 50. Jubiläum des Kirchengesetzes zur Frauenordination
01.01.2026, Recherche und Text: Celine Brantl und Marcel Luitjens
Der abgebildete Einzug zur Ordinationsfeier von Elisabeth Wolf und Elisabeth Neunzig vom 16.01.1977 zeigt einen Meilenstein der Geschichte der Frauenrechte in der ELKB. Der Weg der Frauen ins geistliche Amt war ein langer Prozess, der bereits in den 1920er Jahren begann.
Doch erst am 4. Dezember 1975 unterschrieb der damalige Landesbischof Dr. Johannes Hanselmann das „Kirchengesetz über die Berufung der Theologin zum Dienst des Pfarrers“ und öffnete damit den Weg der Frauen zur Ordination. Schlussendlich sollte dieser erst mit der vollständigen rechtlichen Gleichstellung von Frauen in der ELKB 1996 seinen Abschluss finden.
Im Jahr 1921 trat erstmals eine Theologiestudentin zum ersten kirchlichen Examen an. Obwohl es kein besonderes kirchliches Amt für studierte Theologinnen gab, wuchs die Zahl der Frauen im Theologiestudium langsam, aber kontinuierlich an. Studierte Theologinnen wurden damals meist im Religionsunterricht in Schulen in Nürnberg und München, in befristeten Anstellungen als Hilfskatechetinnen oder als Bürokräfte, eingesetzt. Im Gegensatz zu Bayern gab es in einzelnen Landeskirchen, z.B. Hamburg oder Thüringen, bereits seit 1926/27 per Gesetz oder Verordnung die Möglichkeit, das Amt der Pfarrhelferin oder Vikarin auszuüben.
In Bayern dominierte eine andere Vorstellung: In einer Bekanntmachung des Landeskirchenrats vom 21. November 1929 wird darauf hingewiesen, dass „ein irgendwie nennenswerter Bedarf an Theologinnen in unserer Landeskirche nicht besteht […]. Evangelische Töchter, die ihrer Kirche dienen wollen, werden in erster Linie auf den Diakonissenberuf aufmerksam gemacht.“[1]. Wie man hieran sieht, tat sich die ELKB mit den zunehmenden Erwartungen auf angemessene Mitwirkung der Frauen in der Kirche schwer.
Die Ablehnung innerhalb der ELKB ging so weit, dass der Landeskirchenrat im Jahr 1935 sogar beschloss, Theologiestudentinnen kategorisch nicht mehr zur Prüfung zuzulassen.[2] Aus der Haltung der ELKB resultierte die 1935 erfolgte Gründung einer Interessenvertretung der Frauen, die später auch „Bayerischer Theologinnenkonvent“ genannt wird, die die Forderung nach einem kirchlichen Amt speziell für Frauen intensivierte. Daraufhin wurde dieser Beschluss am 24. März 1939 rückgängig gemacht. [3]
Außerdem entstand bereits Anfang der 1940er Jahre ein erster Entwurf eines Vikarinnengesetzes, welches 1944 endgültig beschlossen werden konnte.[4] In diesem wurde die Bedeutung der theologisch gebildeten Frauen aufgrund des Mangels an ausgebildeten Kräften anerkannt. Das Amt der Vikarin wurde als spezifisches Frauenamt mit eingeschränkten Befugnissen definiert: Verkündigung vor Frauen und Kindern, Jugendarbeit, Mütterarbeit und Erteilung von Religionsunterricht. Eine Vikarin musste zusätzlich zur akademischen Ausbildung des Pfarrers noch Kenntnisse in Musik, Maschinenschreiben und Stenografie nachweisen.
In der Anfangszeit nach Beschluss der Frauenordinationsgesetze stießen diese selbst in Leitungsebenen noch auf Widerstand. Mit der Zeit wuchs die Akzeptanz für Frauen in geistlichen Ämtern. Dennoch wurde erst 1989 [7] der Vetoparagraph zunächst eingeschränkt und 1996 durch gemeinsamen Beschluss der obersten kirchlichen Gremien mit Wirkung zum 1. Januar 1998 [8] endgültig abgeschafft. Erst ab diesem Zeitpunkt herrschte eine komplette Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im geistlichen Amt. Seitdem „kann sich wohl niemand mehr eine Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ohne Pfarrerinnen vorstellen“, um es in den Worten des ehemaligen Landesbischofs Bedford-Strohm von 2015 zusammenzufassen. Mittlerweile treten mehr Frauen in den Pfarrdienst als Männer.
Bildnachweise:
Einzug zur Ordinationsfeier von Elisabeth Wolf und Elisabeth Neunzig vom 16.01.1977: LAELKB, BS P6 - 782, Urheber: unbekannt.
Quellen:
[1] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins 16 (1929), Nr. 23, S. 85.
[2] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins 22 (1935), Nr. 30, S. 157.
[3] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins 26 (1939), Nr. 10, S. 53.
[4] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins 31 (1944), Nr. 18, S. 55-60.
[5] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins 57 (1970), Nr. 22, S. 240-246.
[6] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins 62 (1975), Nr. 23, S. 326-328.
[7] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins 76 (1989), Nr. 9, S. 132.
[8] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins 83 (1996), Nr. 24, S. 346.
Literatur:
Auguste Zeiß-Horbach: Frauen auf dem Weg ins Geistliche Amt: Frühe evangelische Theologinnen in Nürnberg, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Band 101 (2014), S. 211-240.
Johanna Beyer und Auguste Zeiß-Horbach (Hgg.): 40 Jahre Frauenordination. Über den Weg der Theologinnen ins Pfarramt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, München 2015.
Auguste Zeiß-Horbach: Evangelische Kirche und Frauenordination. Der Beitrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zur deutschlandweitern Diskussion im 20. Jahrhundert, Leipzig 2017.