Archivale des Monats - Mai 2026

Grafitzeichnung eines Geistlichen in Talar mit Beffchen
Bildrechte LAELKB, GS 9.5.0007 - 1924

"Kleider machen Pfarrer" - Zeichnungen als Vorlage für eine einheitliche geistliche Amtskleidung

01.05.2026, Recherche und Text: Celine Brantl und Marcel Luitjens

Ein schwarzer Talar, ein weißes Beffchen – kaum ein Bild prägt den evangelischen Gottesdienst so sehr wie die Amtstracht der Geistlichen. Die schlichte Kleidung signalisiert Zurückhaltung und Verbindlichkeit zugleich und ist längst zu einem festen Bestandteil protestantischer Liturgie geworden.

Dabei ist diese vermeintlich zeitlose Tradition jünger, als viele annehmen. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die einheitliche Amtskleidung in Bayern verbindlich eingeführt. Und selbst danach blieb sie nicht unumstritten: Immer wieder gab es Kritik, Anpassungswünsche und Debatten darüber, wie viel Tradition eine zeitgemäße Kirche braucht und wie ihre Vertreter auftreten sollten.

In den ersten Jahrzehnten nach der Reformation herrschte keineswegs Einigkeit darüber, was ein evangelischer Geistlicher tragen sollte. Vielmehr existierten verschiedene Formen: Neben den traditionellen Messgewändern setzte sich auch die Schaube, ein weiter offener Überrock, als Amtskleidung durch. Langsam, aber sicher, begann man, sich mehr und mehr Gedanken über die Kleidung der Geistlichen zu machen.

Martin Luther sollte einen maßgeblichen Einfluss auf die spätere Entwicklung haben: Er trat 1524 erstmals in einer schwarzen Gelehrtenschaube zur Predigt auf die Kanzel. Dieser Stil wurde in der Folgezeit zu einem prägenden Symbol der Reformation. Wenige Jahre später berichtete Veit Dietrich in seinem Agendbüchlein von 1533 über die Bedeutung der Pfarrerskleidung:

Es sol auch der Pfarrherr solches allweg in einem Chorrocke thun. Denn es will sich unserm / nit unlöblichem gebrauch nach gezymmen / das er anderst in der Kirche stehe und gehe / wenn er Gottes Ambt verwisset / Denn er sonst auff der gassen oder im haus gehet. [1]

Hier wird betont, dass der Pfarrer im Gottesdienst bewusst anders auftreten solle als im Alltag. Kleidung diente also von Beginn an dazu, das geistliche Amt sichtbar zu machen und von der übrigen Lebenswelt abzugrenzen. Im Laufe der Zeit etablierte sich die schwarze Gelehrtentracht als Standeskleidung der evangelischen Geistlichkeit. Sie wurde zunehmend auch außerhalb des Gottesdienstes bei offiziellen Anlässen getragen und unter der Bezeichnung „Priesterrock“ bekannt. Trotz alledem ließ eine überregionale einheitliche Regelung zur Kleidung der Geistlichen auf sich warten. Die einzelnen Territorien, wie die Reichsstadt Nürnberg oder das Markgraftum Ansbach und Bayreuth, besaßen ein eigenes Liturgierecht mitsamt Kleidervorschriften.

Einen entscheidenden Einschnitt markiert das frühe 19. Jahrhundert. Mit der Neuordnung der evangelischen Kirchen im Königreich Bayern verschwanden bis 1810 die dahin gebräuchlichen Messgewänder und Chorhemden weitgehend. Gleichzeitig gewann der schlichte schwarze Talar an Bedeutung. Preußen stellte hier einen Vorreiter dar: Am 20. März 1811 beschloss Friedrich Wilhelm III. per Kabinettsorder die Einführung des schwarzen Talars mit weißem Beffchen und Barett als einheitliche geistliche Amtskleidung. In der Folge beschäftigten sich die Protestantischen Generalsynoden Ansbach und Bayreuth in den 1820er Jahren intensiv mit der Frage nach einer einheitlichen Amtskleidung für Geistliche in Bayern. Dabei ging es nicht nur um liturgische Aspekte, sondern auch um die repräsentative Funktion des Amtes. Zahlreiche Stellungnahmen und Berichte der 1830er und 1840er Jahre dokumentieren, wie kontrovers diese Frage behandelt wurde.

In den Jahren 1840 und 1841 wurden die Zeichner Georg Frieß und Ludwig Zeiß mit der Anfertigung mehrerer Grafiken beauftragt, die unterschiedliche Stile des schwarzen Talars zeigen und als Vorlagen für die Einführung einer einheitlichen Amtskleidung dienen sollten. Obwohl alle Zeichnungen durch die farblose Kleidung schlicht wirken, unterscheidet sich die Kleidung enorm. Ein Großteil zeigt den Geistlichen noch im klassischen Amtsrock, während nur auf einem kleinen Teil ein Talar abgebildet ist. Ebenso wird teilweise ein Übermantel dargestellt, der in seiner Form an eine Schaube erinnert. Bei der Wahl der Kopfbedeckung war man sich noch nicht einig: Es wird zwar stets ein Barett gezeigt, allerdings in entweder runder, rechteckiger oder viereckiger Ausführung. Anhand der insgesamt 25 Zeichnungen, von denen hier nur eine Auswahl zu sehen ist, können die Varianten der geistlichen Kleidung gut nachvollzogen werden.

Verordnung des protestantischen königlichen Oberkonsistoriums vom 04.11.1843
Bildrechte LAELKB, BD Naila 3.7.0035 - 260
Verordnung des Oberkonsistoriums zur Amtskleidung der Geistlichen vom 04.11.1843

Am 30.08.1842 schrieb das Ministerium des Innern des Königreichs Bayern an das Protestantische Oberkonsistorium, dass “der schwarze alterthümliche Kirchen- oder Chorrock [...] den Beyfall Seiner königlichen Majestät habe”[2]. Nach Zustimmung des Königs ordnete das Protestantische Oberkonsistorium mit dem Rundschreiben vom 04.11.1843 die Einführung einer einheitlichen Amtskleidung für Geistliche an. Neben einer genauen Erläuterung war dem Rundschreiben eine Entwurfszeichnung von Ludwig Zeiß beigelegt (siehe Artikelbild). Diese wurde extra angefertigt, um “willkührlichen oder zufälligen Abweichungen bei dieser ausschließlich für kirchliche Verrichtungen bestimmten Amtskleidung vorzubeugen”[3]. Damit entstand erstmals ein klar definiertes Erscheinungsbild für die geistliche Amtskleidung in Bayern, das in seinen Grundzügen bis heute fortwirkt: der schwarze Talar mit Samtsattel, weißem Beffchen und rundem Barett.

Knapp 100 Jahre sollte sich an dieser Verordnung kaum etwas ändern. Erst am 31.05.1948, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, gibt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern im kirchlichen Amtsblatt eine neue Kleiderordnung bekannt [4]. Die Vorschriften gingen dabei ins Detail – von der korrekten Kombination der Kleidungsstücke bis hin zur Pflicht, im Freien ein Barett zu tragen. Selbst Sauberkeit und ordentlicher Zustand der Kleidung wurden ausdrücklich eingefordert. Die Amtstracht sollte nicht bloß äußerliche Form sein, sondern Ausdruck innerer Haltung: Der Geistliche solle erkennbar “nicht als Privatmann, sondern in höchstem Auftrag sein Amt” ausrichten. Dies sollte in der Krise der Nachkriegszeit etwas Stabilität vermitteln.

Trotz – oder gerade wegen – dieser klaren Vorgaben blieb die Kleidung evangelischer Geistlicher immer wieder Gegenstand von Diskussionen. In den 1970er Jahren und den folgenden Jahrzehnten wurden erste Reformüberlegungen laut. Außerdem kam es zu vereinzelten Abweichungen und Beschwerden über unangemessene oder unzeitgemäße Kleidung.

Am 09.09.1996 wurde schließlich eine überarbeitete Kleiderordnung im kirchlichen Amtsblatt bekanntgegeben: Der schwarze Talar mit Beffchen wird als verbindliche gottesdienstliche Kleidung bestätigt. [5] Gleichzeitig werden aber auch Spielräume eröffnet. Als Alternativen können Halskrause, Stola oder liturgische Gewänder wie die Albe getragen werden – sofern Gemeinde und Kirchenvorstand zustimmen. Bei modernen Gottesdienstformen ist ein Verzicht auf die klassische Amtstracht möglich.

Die Geschichte der Kleidung evangelischer Geistlicher ist eine Geschichte des Aushandelns: zwischen Tradition und Erneuerung, zwischen persönlichem Auftreten und institutioneller Rolle. Was heute als schlicht und eindeutig erscheint, ist das Ergebnis jahrhundertelanger Entwicklungen und Debatten. Die vielschichtigen Quellen machen deutlich, dass selbst scheinbar nebensächliche Fragen – wie die nach der richtigen Kleidung – tief in das Selbstverständnis von Kirche und Amt hineinreichen.


Grafiken:

Zeichnungen zur geistlichen Amtskleidung: LAELKB, GS 9.7.0005 - 1909 bis 1925.

Quellen:

[1] Veit Dietrich: Agendbüchlein für die Pfarherren auff dem Land: LAELKB, Bibliothek S2/ FenIV 4 392.

[2] Akt “Amtstracht der Geistlichen”: LAELKB, OKM 0.1.0001 - 2313.

[3] Akt “Amtstitel sowie Kleidung”: LAELKB, BD Naila 3.7.0035 - 260.

[4] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern 10 (1948), Anlage, S. 11.

[5] Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern 17 (1996), S. 249.

Literatur:

Simon, Matthias: Vom Priesterrock zum Talar und Amtsrock in Bayern, in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte 34/1965, S. 19-61.

Evangelisch betucht. Katalog zur Ausstellung mit Gottesdienstgewändern und Amtstracht, hg. Vom Gottesdienst-Institut der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Nürnberg 2007.

Gillmeister-Geisenhof, Evelyn: Die Kleidung der evangelischen Pfarrer nach der Reformation in Franken, in: Frankenland. Zeitschrift für fränkische Geschichte, Sonderheft 2017, S. 51-62.